Energieaudit nach DIN 16247-1

Das Energieaudit ist nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für alle Nicht-KMU Pflicht.

 

In dem nach DIN 16247-1 durchzuführenden Audit werden nach dem Auftaktgespräch die energierelevanten Daten des Unternehmens erfasst. Danach wird eine umfassende Begehung des Betriebes durchgeführt, welche mit den erfassten Daten die Grundlage für die Analyse des Energieverbrauchs im Bereich der Erzeugung und der Nutzung darstellt. Im Verlauf der Analyse werden  Effizienzverbesserungen aufgezeigt und hinsichtlich der Umsetzung und Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dargestellt und in einer Abschlussbesprechung dem Unternehmen erläutert.

 

Das Audit ist alle 4 Jahre zu wiederholen.

 

Wir führen gerne ein Energieaudit für Ihr Unternehmen durch. Sprechen Sie uns an.